Satzung und den Beschlüssen der Mitglieder.6.2 Der Vorstand soll sich aus vier natürlichen Personen zusammensetzen und aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und
dem Schriftführer bestehen.
6.3 Der/die 1. Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemäß § 26 BGB. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
6.4 Mitglieder des Vorstandes können nur ordentliche Mitglieder des Vereins werden.
6.5 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und arbeitet
ehrenamtlich. Die Wahl erfolgt für jedes zu besetzende Amt einzeln. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ergibt sich keine absolute Mehrheit, so erfolgt eine
Stichwahl unter denjenigen zwei Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Führt die Stichwahl zur Stimmengleichheit, so entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.
6.6 Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl in dasselbe Amt ist in der Regel erst nach fünf Jahren wieder möglich. Ausnahmen sind zulässig.