Satzung des Vereins „Atelier Block 16 Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V." § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.1 Der Verein führt den Namen „Atelier Block 16 Verein zur Förderung von Kunst und Kultur", nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister mit dem
Zusatz e.V. 1.2 Der Sitz des Vereins ist Hannover. 1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
2.1 Der Verein fördert die Kunst und Kultur, vorwiegend im Bereich der bildenden Kunst und der neuen Literatur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung
und Bereitstellung von Atelierplätzen für Künstler sowie durch die Organisation von Ausstellungen und Veranstaltungen. Er fördert das Prinzip des offenen Ateliers. 2.2 Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitglieder 3.1 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Zwecke des Vereins unterstützt. 3.2 Der Verein hat
a. ordentliche Mitglieder b. fördernde Mitglieder c. Ehrenmitglieder Ordentliche Mitglieder können nur Künstler werden.
Fördernde Mitglieder können solche Personen werden, die einen regelmäßigen
Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und sind von der Beitragspflicht
befreit. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder besitzen kein Stimmrecht. 3.3 Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf eines einstimmigen Beschlusses
aller ordentlichen Mitglieder. 3.4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. im Fall der Mitgliedschaft einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft durch
deren Erlöschen. 3.5 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monate zulässig. Unberührt bleibt der Austritt bzw.
Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund. 3.6 Den Ausschluss eines Mitglieds beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beschluss ist nur zulässig, wenn in der Person oder in dem
Verhalten des betreffenden Mitglieds in Hinblick auf den Zweck des Vereins ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn Mitglieder gegen die Vereinsinteressen verstoßen oder dem Ansehen des Vereins
schaden.
|